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   OLG Brandenburg, 27.05.2020 - 13 WF 59/20   

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OLG Brandenburg, 27.05.2020 - 13 WF 59/20 (https://dejure.org/2020,13195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2020 - 13 WF 59/20 (https://dejure.org/2020,13195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 13 WF 59/20 (https://dejure.org/2020,13195)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.04.2024 - 12 W 649/23
    Auch kann der Kostenschuldner im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr mit Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der Kostengrundentscheidung gehört werden (BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, Rn. 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.05.2020 - 13 WF 59/20, juris Rn. 8, 10; Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 104 Rn. 21.25).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23

    Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren bezüglich Kindes- und

    Das Festsetzungsverfahren hat den Zweck, auf der Grundlage eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern, und hierzu hat der Rechtspfleger lediglich die Entstehung, Notwendigkeit und Zugehörigkeit der geltend gemachten Kosten zum Verfahren zu prüfen (Beschlüsse des Senats vom 01.02.2021, 13 WF 7/21, und 27.05.2020, 13 WF 59/20, juris; BeckRS 2019, 1108).
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